I /
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Lieferungen der Wordfinder GmbH & Co. KG vertreten durch die Wordfinder Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch Michael Makowski Lornsenstraße 128-130, 22869 Schenefeld (nachfolgend „Agentur“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Sie gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
II /
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der Public Relations (PR), strategischen Content-Erstellung, des Callings, des Mailings sowie der datengestützten Lead-Generierung (insb. „Content Driven Lead Generation“).
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit, Vergütung und besondere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag (Angebot/Auftragsbestätigung) zwischen der Agentur und dem Kunden.
(3) Die Agentur schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Agentur keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg (wie z. B. eine exakt garantierte Anzahl an Abschlüssen oder Leads), da der Vertriebserfolg von variablen Marktfaktoren abhängt.
III /
(1) Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgte Auftragsbestätigung der Agentur oder durch den beiderseitigen Abschluss eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages zustande.
IV /
(1) Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Er stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten, Text- und Bildmaterialien rechtzeitig, vollständig und in digitaler Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Materialien (Logos, Texte, Bilder etc.) berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung im Innenverhältnis vollständig frei.
V /
(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern zu verlangen. Zudem behält sich die Agentur das Recht vor, die laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend einzustellen.
VI /
(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen richten sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Hauptvertrag.
(2) Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und enthält keine abweichende Regelung, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung trotz Mahnung und Fristsetzung länger als 30 Tage in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.
VII /
(1) Alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Pressetexte, Content-Strukturen, Designs etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Agentur räumt dem Kunden mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Nutzung für andere, nicht vertraglich vereinbarte Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
VIII /
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche (insb. wettbewerbs-, marken- und medienrechtliche) Zulässigkeit der PR- und Marketingmaßnahmen, sofern die Freigabe durch den Kunden erfolgt ist. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit obliegt dem Kunden.
IX /
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden geschäftlichen und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus streng geheim zu halten.
(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO / DSG). Nähere Informationen hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung der Agentur geregelt.
X /
(1) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Geschäftssitz der Agentur (Schenefeld/Pinneberg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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